Ärztliche Verordnung
Zuweisung
Die medizinische Notwendigkeit der Therapie wird ausschließlich durch Ärzte festgestellt und auch verordnet, außer bei präventiven Maßnahmen. Die Zuweisung zur Therapie erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt. Die vom Arzt ausgestellte Verordnung für Heilmassage (mit oder ohne Hausbesuch) reichen Sie noch vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein, um sicherzustellen einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.
Wie wird verrechnet?
Die Behandlungen werden direkt mit dem Patienten verrechnet. Falls Ihre Krankenkasse einen Zuschuss bewilligt hat, können Sie diesen nach Abschluss der Behandlungsserie bei der Kasse, unter Vorlage der Endabrechnung, beantragen. Die Zuschüsse sind je nach Kasse und Patient unterschiedlich, sprechen Sie daher mit Ihrer Krankenkasse.
Erstbesuch
Bitte bringen Sie zum Erstbesuch die (von der Krankenkasse bewilligte) Verordnung Ihrer/s Ärztin/Arztes (Diagnose, Therapie, Hausbesuch etc.) und aktuelle Befunde KH-Berichte, Röntgen etc. mit.